
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken. Wir geben keine medizinische Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Arzt.
Cannabis als Medizin ist in Deutschland seit 2017 verschreibungsfähig und hat sich seitdem zu einer wichtigen Therapieoption für viele Patienten entwickelt. Doch der Weg zum Cannabis-Rezept wirft viele Fragen auf: Wer darf verschreiben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie funktioniert die Kostenübernahme? Dieser umfassende Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer Cannabistherapie.
Rechtliche Grundlagen: Cannabis als Medizin in Deutschland
Seit dem Inkrafttreten des “Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften” am 10. März 2017 können Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verordnen. Diese Gesetzesänderung hat den Zugang zu Cannabis als Medizin erheblich erleichtert und die vorher notwendige Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgeschafft.
Die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte sind:
Verschreibungsfähigkeit: Cannabis wurde in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen, was bedeutet, dass es verkehrsfähig und verschreibungsfähig ist. Ärzte können Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder cannabisbasierten Fertigarzneimitteln verordnen.
Verschreibende Ärzte: Grundsätzlich darf jeder approbierte Arzt – mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten – Cannabis verschreiben. Es ist keine spezielle Zusatzqualifikation erforderlich. In der Praxis haben sich jedoch spezialisierte Cannabis-Ärzte etabliert, die über besondere Erfahrung in der Cannabistherapie verfügen.
Betäubungsmittelrezept: Die Verschreibung erfolgt auf einem speziellen gelben Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept). Dieses Rezept ist strenger reguliert als normale Kassenrezepte und nur sieben Tage gültig.
Begleiterhebung: Patienten, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, nehmen an einer anonymisierten Begleiterhebung teil. Diese dient der wissenschaftlichen Auswertung der Therapie und erfasst unter anderem Diagnose, Dosierung und Therapieverlauf.
Medizinische Voraussetzungen für Cannabis auf Rezept
Nicht jeder kann einfach Cannabis auf Rezept erhalten. Es müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Das Gesetz formuliert diese bewusst offen, um Ärzten Therapiefreiheit zu gewähren.
Die drei zentralen Kriterien
Für die Verschreibung von medizinischem Cannabis müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Schwerwiegende Erkrankung: Es muss eine ernsthafte Erkrankung vorliegen, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Der Begriff “schwerwiegend” wird dabei nicht eng ausgelegt. Entscheidend ist die subjektive Beeinträchtigung des Patienten.
2. Keine Standardtherapie verfügbar: Es darf keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung verfügbar sein, oder diese darf nicht angewendet werden können. Dies kann der Fall sein, wenn:
- Standardtherapien bereits erfolglos ausprobiert wurden
- Standardtherapien nicht vertragen werden (z.B. wegen Nebenwirkungen)
- Der Patient Standardtherapien ablehnt (z.B. aus religiösen Gründen)
- Standardtherapien medizinisch kontraindiziert sind
3. Positive Behandlungsprognose: Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome bestehen. Dabei reicht bereits eine Linderung der Symptome aus – eine Heilung muss nicht zu erwarten sein.
Häufige Indikationen für medizinisches Cannabis
Obwohl es keine festgelegte Liste zugelassener Erkrankungen gibt, haben sich in der Praxis bestimmte Indikationen etabliert:
Chronische Schmerzen: Die häufigste Indikation für Cannabis auf Rezept. Besonders bei neuropathischen Schmerzen, die auf herkömmliche Schmerzmittel nicht ansprechen, zeigt Cannabis gute Wirksamkeit. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Spezialratgeber zu Cannabis bei chronischen Schmerzen.
Multiple Sklerose: Cannabis kann Spastiken und Schmerzen bei MS-Patienten lindern. Das Fertigarzneimittel Sativex ist speziell für diese Indikation zugelassen.
Übelkeit und Erbrechen: Insbesondere bei Chemotherapie-Patienten kann Cannabis die belastenden Nebenwirkungen der Krebsbehandlung mildern.
Appetitlosigkeit und Kachexie: Bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder AIDS kann Cannabis den Appetit anregen und dem Gewichtsverlust entgegenwirken.
Epilepsie: Insbesondere CBD-reiche Cannabissorten können bei bestimmten Epilepsieformen die Anfallshäufigkeit reduzieren.
ADHS: In Einzelfällen werden Cannabinoide bei Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung eingesetzt, wenn Standardmedikation nicht wirkt.
Migräne: Chronische Migränepatienten berichten häufig von einer Reduktion der Anfallshäufigkeit und -intensität.
Schlafstörungen: Schwere chronische Schlafstörungen, die auf andere Therapien nicht ansprechen, können eine Indikation darstellen.
Psychiatrische Erkrankungen: In Einzelfällen bei Depressionen, Angststörungen oder PTBS – hier ist jedoch besondere Vorsicht geboten, da Cannabis auch kontraproduktiv wirken kann.
Der Weg zum Cannabis-Rezept: Schritt für Schritt
Der Prozess von der ersten Überlegung bis zum Cannabis-Rezept lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:
Schritt 1: Information und Vorbereitung
Informieren Sie sich umfassend über medizinisches Cannabis. Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen:
- Bisherige Diagnosen und Arztbriefe
- Dokumentation bereits erfolgter Therapien
- Medikamentenlisten mit Dosierungen
- Berichte über Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten
Schritt 2: Den richtigen Arzt finden
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Mehr Details finden Sie in unserem ausführlichen Guide zur Arztsuche und den verschiedenen Möglichkeiten, einen Cannabis-Arzt zu finden:
Der Hausarzt oder behandelnde Facharzt: Sprechen Sie zunächst Ihren vertrauten Arzt an. Viele niedergelassene Ärzte verschreiben mittlerweile Cannabis, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Vorteile: Der Arzt kennt Ihre Krankengeschichte bereits. Nachteil: Möglicherweise weniger Erfahrung mit Cannabistherapie.
Spezialisierte Cannabis-Ärzte: Es gibt zunehmend Ärzte und Praxen, die sich auf Cannabistherapie spezialisiert haben. Diese finden Sie über:
- Online-Verzeichnisse wie “Cannabis-Ärzte” oder “Kalapa Clinic”
- Telemedizin-Plattformen wie “Algea Care” oder “Bloomwell”
- Patientenorganisationen wie den “Deutschen Hanfverband”
Vorteile: Hohe Expertise, schnellerer Prozess. Nachteile: Oft längere Wartezeiten, manchmal höhere Kosten für Privatleistungen.
Schritt 3: Das Arztgespräch
Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor:
Schildern Sie Ihre Symptome konkret: Beschreiben Sie, wie die Erkrankung Ihren Alltag beeinträchtigt. Seien Sie ehrlich und genau.
Bisherige Therapien dokumentieren: Zählen Sie auf, welche Behandlungen Sie bereits versucht haben und warum diese nicht geholfen haben oder nicht vertragen wurden.
Erwartungen realistisch formulieren: Machen Sie deutlich, dass Sie keine Wunderheilung erwarten, sondern eine Linderung Ihrer Symptome erhoffen.
Fragen Sie nach: Welche Darreichungsform empfiehlt der Arzt? Welche Dosierung zu Beginn? Was ist bei der Einnahme zu beachten?
Kosten ansprechen: Klären Sie, ob der Arzt Sie beim Antrag auf Kostenübernahme unterstützt und welche Kosten für Privatleistungen anfallen.
Schritt 4: Die Verschreibung
Wenn der Arzt die medizinischen Voraussetzungen als erfüllt ansieht, stellt er ein Betäubungsmittelrezept aus. Darauf vermerkt er:
- Die genaue Cannabissorte oder das Fertigarzneimittel
- Die Menge (üblicherweise für einen Monat)
- Die empfohlene Dosierung
- Bei Blüten: Angabe zur Inhalation (Vaporisierung)
Das BtM-Rezept muss innerhalb von sieben Tagen in einer Apotheke eingelöst werden.
Schritt 5: Die Apotheke
Nicht jede Apotheke führt Cannabis-Präparate. Fragen Sie vorab telefonisch nach oder nutzen Sie spezialisierte Apotheken-Verzeichnisse. Die Apotheke bestellt dann das verschriebene Präparat beim Großhändler, was ein bis drei Werktage dauern kann.
Bei der ersten Abholung erhalten Sie eine ausführliche Beratung zur Anwendung. Lassen Sie sich Zeit für Fragen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten für medizinisches Cannabis sind erheblich. Daher ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für die meisten Patienten essenziell.
Gesetzliche Krankenversicherung
Seit 2017 sind gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für Cannabis-Arzneimittel zu übernehmen, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag: Ihr Arzt stellt einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Dieser enthält:
- Diagnose und Krankheitsgeschichte
- Begründung, warum Standardtherapien nicht anwendbar sind
- Therapieziel und erwartete Wirkung
- Vorgesehene Cannabis-Präparate und Dosierung
- Eventuell weitere medizinische Unterlagen
Die Prüfung: Die Krankenkasse hat drei Wochen Zeit für die Entscheidung. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Bei schwerstkranken Patienten muss innerhalb von drei Tagen entschieden werden.
Genehmigungsquote: Etwa 70-75% der Anträge werden genehmigt. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Viele zunächst abgelehnte Anträge werden im Widerspruchsverfahren doch noch genehmigt.
Zuzahlung: Bei genehmigter Kostenübernahme zahlen Sie als gesetzlich Versicherter die normale Rezeptgebühr von 5-10 Euro pro Monat (10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro). Bei Erreichen der Belastungsgrenze (2% bzw. 1% des Bruttoeinkommens bei chronisch Kranken) entfällt auch diese Zuzahlung.
Ausnahmefälle: In palliativen Situationen oder bei schwerstkranken Patienten kann eine Genehmigung auch nachträglich erfolgen, sodass Sie nicht auf die Therapie warten müssen.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen sind nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Entscheidung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Vorgehen: Stellen Sie vor Therapiebeginn einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer PKV. Fügen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.
Erfolgsaussichten: Die Genehmigungsquote ist niedriger als bei gesetzlichen Kassen und stark vom Tarif abhängig. Einige PKVs übernehmen die Kosten problemlos, andere lehnen grundsätzlich ab.
Alternative: Falls die PKV ablehnt, können Sie die Kosten selbst tragen oder einen Tarifwechsel in Erwägung ziehen.
Selbstzahler
Wenn keine Kostenübernahme erfolgt, können Sie Cannabis als Selbstzahler erwerben. Die Kosten belaufen sich auf:
- Cannabisblüten: 15-25 Euro pro Gramm, monatlich etwa 450-1.250 Euro
- Cannabisöle: 100-300 Euro pro Monat je nach Konzentration
- Fertigarzneimittel: Sehr unterschiedlich, z.B. Sativex etwa 400-500 Euro
Hinzu kommen Arztkosten für Privatrezepte (oft 50-150 Euro pro Rezept) und eventuelle Beratungsleistungen.
Darreichungsformen und Dosierung
Medizinisches Cannabis gibt es in verschiedenen Darreichungsformen. Die Wahl hängt von der Erkrankung, persönlichen Vorlieben und ärztlicher Empfehlung ab.
Cannabisblüten
Anwendung: Inhalation mittels medizinischem Vaporizer (Verdampfer). Rauchen ist medizinisch nicht empfohlen und wird von Krankenkassen nicht übernommen.
Vorteile: Schneller Wirkungseintritt (innerhalb von Minuten), gute Dosierbarkeit, breites Sortenspektrum.
Nachteile: Anschaffung eines Vaporizers notwendig (100-300 Euro), nicht diskret, manche Patienten empfinden Inhalation als unangenehm.
Sorten: Es gibt über 100 verschiedene Sorten mit unterschiedlichen THC- und CBD-Gehalten. Ihr Arzt wählt die Sorte nach Ihren Symptomen aus.
Cannabisextrakte und -öle
Anwendung: Orale Einnahme, entweder sublingual (unter die Zunge) oder geschluckt in Kapseln.
Vorteile: Diskret, einfache Anwendung, gleichmäßige Dosierung, lange Wirkdauer.
Nachteile: Verzögerter Wirkungseintritt (30-90 Minuten), schwierigere Dosisanpassung, oft höhere Kosten.
Unterschiede: CBD-Öle wirken nicht berauschend, THC-Öle und Vollspektrum-Extrakte enthalten psychoaktive Cannabinoide.
Fertigarzneimittel
Sativex: Mundspray mit THC und CBD, zugelassen für Spastiken bei Multipler Sklerose.
Dronabinol: Synthetisches THC als Rezepturarzneimittel, in Tropfenform.
Nabilon: Synthetisches Cannabinoid in Kapselform.
Vorteile: Standardisierte Dosierung, einfache Anwendung, oft bessere Kostenübernahme.
Nachteile: Eingeschränkte Sortenauswahl, oft höhere Kosten als Blüten.
Dosierung
Die richtige Dosierung ist individuell sehr unterschiedlich und muss schrittweise gefunden werden.
Start low, go slow: Beginnen Sie mit einer niedrigen Dosis und steigern Sie langsam, bis die gewünschte Wirkung eintritt.
Beispiel Blüten: Anfangsdosis oft 0,1-0,2 Gramm, gesteigert auf 0,5-1 Gramm pro Anwendung. Häufigkeit: 1-3 mal täglich.
Beispiel Öl: Beginnen mit wenigen Tropfen (2-5 mg THC), steigern alle paar Tage um kleine Schritte.
Geduld: Es kann mehrere Wochen dauern, bis die optimale Dosis und Sorte gefunden sind. Führen Sie ein Therapietagebuch.
Rechtliche Fragen und Alltagssituationen
Fahrtüchtigkeit
Die Frage nach der Fahrtüchtigkeit beschäftigt viele Patienten. Die Rechtslage ist komplex:
Grundsätzlich erlaubt: Sie dürfen mit Cannabis auf Rezept Auto fahren, wenn Sie durch die Medikation nicht beeinträchtigt sind.
THC-Grenzwert: Seit 2024 gilt für Patienten mit Rezept ein Grenzwert von 3,0 ng/ml THC im Blutserum (zuvor 1,0 ng/ml). Dieser wurde mit der Teillegalisierung angepasst.
Ärztliches Attest: Führen Sie immer ein aktuelles Attest Ihres Arztes mit, aus dem hervorgeht, dass Sie Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen.
Eingewöhnungsphase: In den ersten Wochen der Therapie sollten Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen, bis sich Ihr Körper an die Medikation gewöhnt hat.
Individuelle Beeinträchtigung: Entscheidend ist, ob Sie fahrtüchtig sind. Bei Unfällen kann auch bei erlaubtem THC-Wert eine Haftung entstehen, wenn Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird.
Arbeitsrecht
Generell: Die Einnahme von Cannabis auf Rezept ist kein Kündigungsgrund und muss dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitgeteilt werden.
Ausnahmen: Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (z.B. Bedienung schwerer Maschinen, Personenbeförderung) müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren und dürfen die Tätigkeit nicht ausüben, wenn Sie beeinträchtigt sind.
Arbeitsunfähigkeit: Während der Einstellungsphase kann eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit sinnvoll sein.
Reisen
Innerhalb Deutschlands: Reisen mit Cannabis auf Rezept ist problemlos möglich. Führen Sie Rezept und Attest mit.
Innerhalb der EU: Für Reisen bis 30 Tage können Sie eine “Schengen-Bescheinigung” beim BfArM beantragen. Damit dürfen Sie Ihre Medikation in bestimmte EU-Länder mitnehmen. Beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen der Länder.
Außerhalb der EU: In den meisten Ländern außerhalb Europas ist die Mitnahme von Cannabis auch mit Rezept verboten. Informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Botschaft.
Waffenbesitz
Der Besitz einer Waffe ist mit Cannabis-Rezept in der Regel nicht möglich. Behörden entziehen oft die waffenrechtliche Erlaubnis, wenn eine Cannabis-Therapie bekannt wird.
Nebenwirkungen und Risiken
Wie jedes Medikament kann auch Cannabis Nebenwirkungen haben. Diese sind meist mild und lassen sich durch Dosisanpassung minimieren.
Häufige Nebenwirkungen
Müdigkeit und Schläfrigkeit: Besonders zu Therapiebeginn. Verschwindet oft nach Eingewöhnung.
Schwindel: Vor allem beim Aufstehen. Langsam aufstehen hilft.
Mundtrockenheit: Häufigste Nebenwirkung. Trinken Sie ausreichend, zuckerfreie Bonbons helfen.
Konzentrationsstörungen: Können Alltag beeinträchtigen. Dosierung eventuell anpassen.
Erhöhter Appetit: Nicht immer unerwünscht, kann aber zu Gewichtszunahme führen.
Stimmungsveränderungen: Euphorisierung oder auch Angstgefühle möglich, stark dosisabhängig.
Seltene, aber ernsthafte Risiken
Psychische Erkrankungen: Bei Prädisposition können Cannabinoide Psychosen auslösen. Vorsicht bei familiärer Vorbelastung.
Herz-Kreislauf-Effekte: Cannabis kann den Herzschlag beschleunigen. Vorsicht bei Herzerkrankungen.
Abhängigkeitspotenzial: Bei Langzeittherapie kann eine psychische Abhängigkeit entstehen. Körperliche Abhängigkeit ist selten.
Atemwegsprobleme: Bei Inhalation möglich, aber deutlich geringer als beim Rauchen.
Wechselwirkungen
Cannabis kann mit anderen Medikamenten interagieren. Informieren Sie Ihren Arzt über alle Medikamente, die Sie einnehmen, besonders:
- Blutverdünner
- Sedativa und Schlafmittel
- Antidepressiva
- Blutdruckmedikamente
Kosten im Überblick
Zum Abschluss eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten:
Mit Kostenübernahme (GKV):
- Rezeptgebühr: 5-10 Euro monatlich
- Evtl. Privatleistungen beim Arzt: 0-150 Euro einmalig
- Vaporizer (einmalig): 100-300 Euro
Ohne Kostenübernahme:
- Cannabis-Präparate: 450-1.250 Euro monatlich
- Privatrezepte: 50-150 Euro pro Rezept
- Arztkosten: variabel
- Vaporizer (einmalig): 100-300 Euro
Fazit: Cannabis auf Rezept als Therapieoption
Cannabis auf Rezept ist eine etablierte Therapieoption für Patienten, bei denen konventionelle Behandlungen nicht ausreichend wirken. Der Zugang wurde seit 2017 deutlich erleichtert, dennoch gibt es bürokratische Hürden und finanzielle Belastungen, insbesondere wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Der Zugang ist möglich: Wenn Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie gute Chancen auf ein Rezept und eine Kostenübernahme.
Gute Vorbereitung ist wichtig: Sammeln Sie Unterlagen, informieren Sie sich und suchen Sie einen erfahrenen Arzt.
Geduld ist nötig: Von der ersten Überlegung bis zur optimalen Therapie können mehrere Monate vergehen.
Offene Kommunikation: Sprechen Sie ehrlich mit Ihrem Arzt über Wirkungen und Nebenwirkungen.
Rechtliche Aspekte beachten: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, besonders im Straßenverkehr.
Cannabis ist kein Wundermittel, aber für viele Patienten eine wertvolle Ergänzung oder Alternative zu konventionellen Therapien. Mit der richtigen Vorbereitung, ärztlicher Begleitung und realistischen Erwartungen kann Cannabis auf Rezept die Lebensqualität erheblich verbessern.
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